FINANZAMT
FREISTELLUNGSBESCHEINIGUNG
Wir haben für unsere Kunden die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b, Absatz 1 Satz 1, des Einkommensteuergesetzes. Für Rückfragen per Mail direkt: wernermohr@mtb-hd.de
Freistellungsbescheinigung, gültig bis 09.12.2025
NACHWEIS ZUR STEUERSCHULDNERSCHAFT
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen.
Gültig bis 09.12.2023